Hinweise für Bewerber*innen zur Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Studierende müssen bei der Onlineimmatrikulation die Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse angeben (Versicherten-, Betriebsnummer und Name der Krankenkasse). Ohne diese Angaben kann die Onlineimmatrikulation nicht fortgeführt werden. Die Versicherungspflicht besteht während des gesamten Studiums.