Wie beantrage ich eine Beurlaubung?
Antrag auf Beurlaubung
In einigen Fällen kann es nötig sein, einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Reichen Sie dazu das ausgefüllte Formular zusammen mit der Begründung und den entsprechenden Nachweisen im Campus Service Center Studierendensekretariat (Gebäude 01) ein. Bitte denken Sie daran, die Entlastung (Unterschrift) Ihres Prüfungsamtes einzuholen.
Den Antrag stellen Sie für das kommende Semester in der jeweiligen Rückmeldefrist.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
- eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
- Ableistung eines Praktikums,
- Ableistung eines Studienaufenthalts im Ausland,
- Einberufung zum Dienst,
- die aktive Mitgliedschaft in Hochschulgremien und Fachschaften,
- Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Pflege und Versorgung von Angehörigen
Bitte beachten Sie:
Beurlaubungen werden nur für ganze Semester gewährt. Die Zeit der Beurlaubung soll zwei aufeinanderfolgende Semester nicht übersteigen. Während der Dauer des Studiums in einem Studiengang können Sie nicht mehr als 4 Semester beurlaubt werden. Eine Beurlaubung in einem grundständigen Studiengang wird nicht für das erste Fachsemester gewährt, eine Beurlaubung für das erste Fachsemester im Masterstudiengang ist möglich.
Während der Beurlaubung ruhen grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Studierenden. Es können jedoch mit Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses Prüfungen und Leistungsnachweise erbracht werden.
Hinweise für internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Internationale Studierende (aus dem Nicht EU-Ausland) verlieren ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhalten. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde.
- Planen Sie (internationale Studierende aus dem Nicht EU-Ausland) einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Ausland, informieren Sie bitte die Ausländerbehörde.
Weitere Informationen erteilt auch das Akademische Auslandsamt.