Fragen & Antworten - Studierende
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Welche Funktionen hat der Studierendenausweis?
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Wo werden BAföG-Anträge angenommen?
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Wo finde ich Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnungen, Modulhandbücher o. ä.)?
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Kann ich mich ohne Bachelorzeugnis für ein Masterstudium bewerben?
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Muss ich Änderungen der Krankenversicherung im Studierendensekretariat anzeigen?
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Wo ist mein Prüfungsamt? Öffnungszeiten?
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Wo kann ich mir Leistungsbescheinigungen ausdrucken?
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Unbedenklichkeitsbescheinigung – was ist das? Wo erhalte ich diese?
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Was ist eine Rückmeldung?
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Zeitraum für die Rückmeldung?
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Muss ich mich zurückmelden, wenn ich mich zum kommenden Semester für einen Master bewerben möchte?
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Was muss ich beim Studiengangwechsel beachten?
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Wie beantrage ich eine Beurlaubung?
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Was ist ein Zweitstudium?
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Wo kann ich mich zu den Bewerbungsmodalitäten beraten lassen?
zuständig ist: Studentenwerk Magdeburg | Amt für Ausbildungsförderung, J.-G.-Nathusius-Ring 5, 39106 Magdeburg
Siehe unter: www.ovgu.de/studiendokumente
Ja - der Bewerbung muss aber eine vom Prüfungsamt bestätigte Leistungsbescheinigung beigefügt werden. Sie müssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.06. für das Sommersemester und bis zum 15.12. für das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.
Nein. In diesem Fall sendet uns die neue Krankenkasse automatisch eine elektronische Meldung zu. Sie müssen keine Dokumente beim Studierendensekretariat einreichen.
Angaben finden Sie auf der Homepage der Fakultäten oder unter: www.servicecenter.ovgu.de/-p-26
Die Leistungsbescheinigungen erhalten Sie im Campus-Service-Center (Gebäude 1) oder im Prüfungsamt der entsprechenden Fakultät.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass im aktuellen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden und weiterhin Prüfungsanspruch besteht. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt der entsprechenden Fakultät.
Jeder Studierende muss bei einer Fortsetzung des Studiums eine Rückmeldung für das nächste Semester vornehmen. Die Rückmeldung ist eine verkürzte Immatrikulation. Diese findet immer in den letzten 3 Wochen der Vorlesungszeit des Semesters statt.
Den genauen Rückmeldezeitraum finden Sie unter: http://www.ovgu.de/-p-9577.
Ja, die Rückmeldung muss in jedem Fall im Rückmeldezeitraum erfolgen, da Sie das Studium fortsetzen wollen. Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Versäumnisgebühr an.
Der Wechsel eines Studienganges bzw. Studienfaches wird erst nach Genehmigung durch das Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wirksam. Ein Wechsel kann nicht während des Semesters vorgenommen werden.
Bitte melden Sie sich dazu zunächst mit Ihrem OVGU-Account im Portal myOVGU an und beantragen den Wechsel. Am Ende wird Ihnen ein Papierantrag ausgegeben, den Sie ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Stellungnahmen der Prüfungsämter versehen im Campus Service Center (Gebäude 01) Studierendensekretariat abgeben.
Bitte beachten Sie die Fristen: der Antrag muss während des Rückmeldezeitraums bzw. bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum Ende der Bewerbungsfrist (für das Wintersemester bis 15.07. d. J; für das Sommersemester bis 15.01. d. J.) abgegeben werden. Die Angaben über anerkannte Fachsemester sind nur durch die zuständige Fakultät einzutragen (Entscheidung des Prüfungsausschusses).
BAföG-Empfänger haben einen Studiengang- bzw. Studienfachwechsel dem BAföG-Amt mitzuteilen, da in der Regel mit einem Wechsel auch Konsequenzen in der Ausbildungsförderung verbunden sind. Es wird empfohlen, sich vor der Beantragung des Wechsels im BAföG-Amt zu informieren.
Wichtiger Hinweis für internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland
Den Studiengangwechsel müssen Sie der Ausländerbehörde anzeigen – vor dem Studiengangwechsel per Post oder E-Mail. Innerhalb von 4 Wochen nach dem Wechsel müssen Sie persönlich in der Ausländerbehörde vorsprechen. Dort muss Ihr Wechsel in den Aufenthaltstitel eingetragen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Den Antrag der Ausländerbehörde „Antrag auf Änderung der Auflagen zur Aufenthaltserlaubnis“ können Sie hier herunterladen.
Antrag auf Beurlaubung
In einigen Fällen kann es nötig sein, einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Reichen Sie dazu das ausgefüllte Formular zusammen mit der Begründung und den entsprechenden Nachweisen im Campus Service Center Studierendensekretariat (Gebäude 01) ein. Bitte denken Sie daran, die Entlastung (Unterschrift) Ihres Prüfungsamtes einzuholen.
Den Antrag stellen Sie für das kommende Semester in der jeweiligen Rückmeldefrist.
Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind insbesondere:
- eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
- Ableistung eines Praktikums,
- Ableistung eines Studienaufenthalts im Ausland,
- Einberufung zum Dienst,
- die aktive Mitgliedschaft in Hochschulgremien und Fachschaften,
- Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Pflege und Versorgung von Angehörigen
Bitte beachten Sie:
Beurlaubungen werden nur für ganze Semester gewährt. Die Zeit der Beurlaubung soll zwei aufeinanderfolgende Semester nicht übersteigen. Während der Dauer des Studiums in einem Studiengang können Sie nicht mehr als 4 Semester beurlaubt werden. Eine Beurlaubung in einem grundständigen Studiengang wird nicht für das erste Fachsemester gewährt, eine Beurlaubung für das erste Fachsemester im Masterstudiengang ist möglich.
Während der Beurlaubung ruhen grundsätzlich die Rechte und Pflichten der Studierenden. Es können jedoch mit Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses Prüfungen und Leistungsnachweise erbracht werden.
Hinweise für internationale Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland:
- Internationale Studierende (aus dem Nicht EU-Ausland) verlieren ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie sich länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhalten. In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte die Ausländerbehörde.
- Planen Sie (internationale Studierende aus dem Nicht EU-Ausland) einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten im Ausland, informieren Sie bitte die Ausländerbehörde.
Weitere Informationen erteilt auch das Akademische Auslandsamt.
Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Gebührenordnung.