Studienfachberatung
Die Studienfachberatung liegt in der Verantwortung der Fakultäten. Für jeden Studiengang ist ein Studienfachberater bzw. eine Studienfachberaterin zuständig. Die Beratung erstreckt sich auf spezifische Fragen des jeweiligen Studienganges: konkrete Stundenplangestaltung, Fragen zu Prüfungen, individuelle Studienablaufplanung, Hinweise zu Spezialisierungsmöglichkeiten, Studientechniken, Auswahl und Belegung von zieladäquaten Lehrveranstaltungen, Teilnahme an Projekten, Studienerfolgskontrollen, Studienfach- und Studienortwechsel, Prüfungsvorbereitung, Studienabschlussvarianten, möglichen Ergänzungsstudien an den Fakultäten, Möglichkeiten der Vorwegnahme von Prüfungen u. ä.
Die Verantwortlichen der Studienfachberatung finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge:
Studiengänge A bis Z:
- Bachelor
- Master
- Lehramt
- Humanmedizin
Die Studienfachberatung erstreckt sich auf die Beratung der Studierenden während des gesamten Studienverlaufes. Wichtige Zeitpunkte und Anlässe für die Inanspruchnahme einer Beratung können sein:
- zu Studienbeginn und am Ende des 1. Studienjahres
- am Ende des Grundstudiums
- vor und nach berufspraktischen Studienabschnitten
- zu Beginn von Projekt- und Studienarbeiten
- zur Vorbereitung von Teilstudien an Universitäten des In- und Auslandes
- bei einem beabsichtigten Wechsel des Studienganges/-faches
Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich die Anmeldung bzw. Terminvereinbarung. Es kann aber auch die Sprechzeit genutzt werden.