„Grundlage nicht 317, sondern 630 Millionen Euro pro Jahr“

05.04.2013 -  

 

Presseerklärung der Landesrektorenkonferenz

In mehreren Medien wird über das gestrige Treffen von Landesrektorenkonferenz (LRK), Ministerpräsident Haseloff und Mitgliedern der Landesregierung berichtet. Dabei kommen maßgebliche Details zu kurz, die erheblichen Einfluss auf die weitere Diskussion haben.
Dazu stellt die Landesrektorenkonferenz klar:

Im gestrigen Gespräch aller Rektoren mit Ministerpräsident Haseloff und weiteren Mitgliedern der Landesregierung bestand Einigkeit über die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung im Lande und einen insoweit auch zu leistenden Beitrag aus dem Wissenschaftshaushalt des Landes.

Dabei haben die Rektoren in Verantwortung für das Gemeinwohl auf eine strikt vorgebrachte Einsparvorgabe der Landesregierung reagiert, die auch in der Höhe - etwa 50 Mio. Euro - festzuliegen scheint. Die Rektoren haben unmissverständlich klar gemacht, dass dieser Betrag nicht alleine aus den Hochschulhaushalten erbracht werden kann, dass aber aus dem Gesamthaushalt zur Finanzierung von Wissenschaft und Forschung im Lande eine Einsparung von insgesamt 50 Mio. Euro in einem strategisch, mindestens bis zum Jahr 2025 angelegten Umbauprozess grundsätzlich machbar sei. Insoweit bestand Einigkeit mit den Vertretern der Landesregierung.

 

 

Bemessungsgrundlage ist entscheidend: Nicht 317, sondern 630 Millionen Euro pro Jahr

Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage für die Forderung der Landesregierung. Nach den gemeinsamen Vorstellungen der an dem Gespräch Beteiligten (Landesminister und LRK) soll der Einsparbeitrag aus dem Gesamtansatz von rd 630 Mio. Euro im Lande erbracht werden; die Summe aller Hochschulbudgets beträgt hingegen lediglich 317 Mio. € Euro.

 

Was gehört zum Wissenschaftshaushalt des Landes Sachsen-Anhalt (2012)?

• Hochschulbudgets 2012: 317 Mio €
• Hochschulmedizin: 115 Mio €
• Studentenwerke 115 Mio €
• Versorgung und Beihilfen 18 Mio €
• Rest ohne Hochschulpakt (Großgeräte, Zuschüsse Hochschulsport, innovative Projekte u.a.) 38 Mio €
• Hochschulpakt 27 Mio €

Summe: 630 Mio €

In dieser Summe noch nicht enthalten sind Zuwendungen an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Höhe von rund 104 Mio. Euro.

 

 

Keine Einigkeit bei Kürzung der Forschungsförderung von Universitäten und Hochschulen

Keine Einigkeit bestand über die bereits im Jahr 2014 geplante Kürzung der Forschungs¬förderung, Landesgraduiertenstipendien und anderer Positionen des Wissenschaftsetats um rund 26,5 Mio. Euro.

 

 

Keine Einigkeit über Zeitpunkt der ersten Einsparungen und zeitliche Verteilung

Es bestand auch keine Einigkeit über den Zeitpunkt der ersten Einsparungen - sowohl durch Reduktion der Forschungsförderung im Jahr 2014 als auch zum weiteren Beitrag aus dem Wissenschaftshaushalt. Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen ab 2015 bis 2025 jährlich 5 Mio. Euro im Wissenschaftshaushalt eingespart werden. Die Rektoren haben aus¬drücklich darauf aufmerksam gemacht, dass kurzfristige Einsparungen in der angestrebten Höhe nicht machbar sind und - was noch schwerer wiegt - den eigentlich angestrebten Umbau-Prozess erheblich erschweren. Eine solche Maßnahme hätte zwangsläufig zur Folge, dass im Grunde zufällig frei werdende Stellen nicht wiederbesetzt werden könnten bzw. Verträge aus¬laufen müssten. Dies widerspricht einer sinnvollen Strukturplanung und gefährdet den Wissen¬schaftsstandort! Die Landesrektorenkonferenz sieht im Bekenntnis des Ministerpräsidenten zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts und zum Verzicht auf kurzfristige personalpolitische Maßnahmen eine Bestätigung dieser Position.

 

 

Begutachtung durch den Wissenschaftsrat abwarten

Deshalb haben die Rektoren nachdrücklich gefordert, dass vor Beginn jeglicher Struktur- und Spardiskussion zunächst der Abschluss der Begutachtung durch den Wissenschaftsrat im Sommer 2013 abgewartet wird, damit sodann gemeinsame Überlegungen zu Profilen und Strukturen angestellt werden. Im Ergebnis dieses so angelegten Prozesses lassen sich dann sinnvolle Einsparmöglichkeiten aufzeigen und wissenschaftsadäquat umsetzen. Ob diese dann tatsächlich die jetzt geforderte Höhe erreichen, lässt sich erst im Ergebnis einer sehr intensiven Strukturdiskussion zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich sagen.

Auf die Bedeutung des Wissenschaftssystems für die Entwicklung des Landes wurde wiederholt hingewiesen. Daran hat sich nichts geändert.

Zitat Willingmann : "Unsere grundsätzliche Bereitschaft, einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts in den nächsten 10 Jahren zu leisten , sollte nicht dazu missbraucht werden, unrealistische Forderungen zu erheben. Das Wissenschaftssystem eignet sich weder für eine 'Ansage-Politik' noch kann es kurzfristige Erwartungen an Einsparungswünschen bedienen! Unerlässlich ist für die Rektoren, dass zunächst Profil- und Strukturplanungen auf Basis der Wissenschaftsrats-Stellungnahme beginnen, danach sind Überlegungen zu konkreten Einsparungen möglich."

gez. Prof. Dr. Armin Willingmann
Rektor der Hochschule Harz
Präsident der Landesrektorenkonferenz

Wernigerode, Magdeburg, Halle/Saale, Merseburg, Köthen, den 05.04.2013

 

Mitglieder der Landesrektorenkonferenz sind die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Hochschule Anhalt, Hochschule Harz, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Merseburg sowie die Evangelische Hochschule für Kirchenmusik und die Theologische Hochschule Friedensau. Die Fachhochschule Polizei genießt Gaststatus.

 

Letzte Änderung: 30.11.2022 - Ansprechpartner: Katharina Vorwerk