Budgetverschiebungen
Budgetverschiebungen ohne Änderung des GA (ohne Zustimmung der EU) sind möglich:
- wenn sich die Projektaufgaben und deren Verteilung zwischen den Partnern sich nicht ändern,
- wenn Budget von einem Partner zum anderen Partner geschoben wird und
- wenn von einer Budgetkategorie zu einer anderen Budgetkategorie umgeschichtet wird (selber Partner).
Budgetverschiebungen mit Änderung des GA (mit Zustimmung der EU) sind möglich:
- wenn es zu einer „signifikanten Änderung“ der Arbeit kommt und
- wenn sich während des Projekts die Notwendigkeit zusätzlicher Unteraufträge ergibt.