Cotutelle-Verträge
Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten und dem Promovierenden abzuschließen. Die Vertragsanbahnung, -prüfung, -erstellung und Evaluierung liegt in den Händen des/der Cotutelle-Beauftragten der Universität. Der/die Beauftragte:
- informiert über die Richtlinien zu den Cotutelle-Verfahren
- berät zu den einzelnen Schritten des Verfahrens
- stellt eine Modellvereinbarung zur Verfügung
- begleitet die Beteiligten während der Vertragsgestaltung
- führt die abschließende Vertragsprüfung durch
- gibt den Vertrag zur Unterschrift frei