Deutschkenntnisse
Die meisten Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet. Dafür müssen die Bewerber:innen in der Regel eine der folgenden Prüfungen bestanden haben bzw. Sprachzeugnisse vorlegen können:
- „DSH-2“ (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber:innen), ausgewählte Studiengänge erfordern „DSH-3“;
- „TestDaF“ (alle vier Teile mindestens auf TDN 4), ausgewählte Studiengänge erfordern TDN 5;
- „DSD II" (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe);
- „Prüfungsteil Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs;
- „GDS“ (Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom) ab 01.01.2012;
- „ZOP" (Zentrale Oberstufenprüfung), „KDS" (Kleines Deutsches Sprachdiplom) und „GDS" (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts bis zum Stichtag 31.12.2011;
- „telc Deutsch C1 Hochschule“.
Bewerber:innen müssen ihre Deutschkenntnisse durch Prüfungsergebnisse belegen: In der Regel mindestens C1. Abweichende sprachliche Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Studiengangbeschreibungen.
DSH-Prüfung
Sofern ein C1-Zertifikat bei der Bewerbung nachgewiesen wurde, erfolgt die Einladung zur DSH-Prüfung. Nach dem Bestehen der DSH-Prüfung mit DSH-2 können Sie ihr reguläres Studium beginnen. Die DSH- Prüfung findet jeweils vor Semesterbeginn in den Monaten März (für das Sommersemester) und September (für das Wintersemester) statt.
Die DSH dauert 2 Tage (1 Tag schriftliche Prüfung, 1 Tag mündliche Prüfung). Die Prüfungsgebühr beträgt 80 EUR. Die Teilnahme an der Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Otto-von-Guericke-Universität. Informationen zu den Prüfungsterminen und das aktuelle Deutschkursangebot finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg bietet keine Deutschkurse zur Studienvorbereitung an.