Immatrikulation
Im Überblick
Zulassung zur Promotion
Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein abgeschlossenes deutsches oder gleichwertiges Hochschulstudium an einer anerkannten ausländischen Hochschule. Weitere Voraussetzungen sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten geregelt. Mehr
Bewerbung zur Promotion
Für eine Bewerbung zur Promotion wird in der Regel Folgendes benötigt:
- Antrag auf Aufnahme als Doktorand:in (nur von Bewerber*innen mit ausländischen Hochschulbschluss oder ausländischer Staatsbürgerschaft benötigt);
- Zulassungsantrag, mit Vermerk, falls keine Immatrikulation gewünscht wird;
- Registrierung als Promovierende*r gemäß Hochschulstatistikgesetz (HSatG);
- Nachweis über den erfolgreichreichen Hochschulabschluss in Form amtlich beglaubigter Kopien der Zeugnisse und der Urkunden über den Hochschulabschluss sowie deren amtliche Übersetzungen, sofern die Zeugnisse und Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden;
- tabellarischer Lebenslauf;
- Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen Leistungen und Erläuterungen zu Vorarbeiten für das Vorhaben;
- die Bereitschaftserklärung eines Professors, einer Professorin oder von Hochschul- oder Privatdozent:in der OVGU zur Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung.
- Bei Bewerber:innen aus China, Indien und Vietnam ist zusätzlich eine Überprüfung der akademischen Leistungsnachweise von der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking, Hanoi oder Neu-Delhi einzuholen; Informationen sind auf den folgenden Internetseiten zu finden:
Betreuer:in für die Promotion
Die Bewerber:innen sollten wissen, auf welchem Fachgebiet sie eine Doktorarbeit anfertigen möchten. Dies wird sich in erster Linie nach den Schwerpunkten des vorherigen Studiums richten. Danach sollten Sie versuchen, mit möglichen wissenschaftlichen Betreuer:innen für die Doktorarbeit in Kontakt zu treten.
Der:die Promotionsbewerber:in setzt sich mit einer:m Hochschullehrer:in in Verbindung, der das gewünschte Fachgebiet vertritt, und klärt, ob dieser bereit ist, die Betreuung seiner Doktorarbeit zu übernehmen. Hochschullehrer:innen sind nicht verpflichtet, einen Promotionsbewerber:innen anzunehmen, auch wenn der:die Bewerber:in die genannten Voraussetzungen erfüllt. Um den:die entsprechenden Hochschullehrer:innen zu kontaktieren oder um allgemeine Fragen zu beantworten, stehen die Referent:innen der Dekan:innen der jeweiligen Fakultät als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.
Über die Aufnahme einer:s Doktorand:innen entscheidet der Fakultätsrat der entsprechenden Fakultät nach der Äquivalenzprüfung des Hochschulabschlusses. Die Äquivalenzprüfung erfolgt durch das Dezernat Studienangelegenheiten.
Promotionsleistungen
Die Zeit für das Erlangen des Doktorgrades liegt je nach Studienfach und Thema der Arbeit zwischen zwei und fünf Jahren. Die Promotionsleistungen bestehen aus
- einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation);
- der öffentlichen Verteidigung der Dissertation (Disputation);
- der Veröffentlichung der Dissertation.