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Rechtswissenschaftliche Forschung beschäftigt sich insb. mit der Auslegung und Fortentwicklung von Gesetzen, ihrer Anwendung auf neuartige Sachverhalte, der Kommentierung von Gerichtsentscheidungen und der Systematisierung des Rechts. Ziel ist es nicht nur, zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit interessengerechte Lösungen, sondern auch Struktur- und Wertungsprinzipien zu finden, die zur Förderung von Rechtssicherheit gleichmäßige und vorhersehbare Entscheidungen erlauben.