Projektabwicklung
Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung Ihres Horizont Europa Projektes.
Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung Ihres Horizont Europa Projektes.
Second-Level-Audit
Second-Level-Audit können bis zu 2 Jahre nach der Abschlusszahlung durch die Europäische Kommission durchgeführt werden. Daher müssen alle Buchungsunterlagen, Rechnungen etc. eines EU-Projektes von den Partnern bis mindestens 2 Jahre nach der Schlusszahlung aufbewahrt werden.
Mögliche Folgen aus einer negativen Bewertung eines Audits können u.a. sein:
Third-Level Audit
In einem Third-Level Audit erfolgt die Überprüfung durch den Europäischen Rechnungshof, OLAF etc.
System- und Prozessaudit (SPA)
Ziel des System- und Prozessaudits ist es, den Prüfungsaufwand für die Begünstigten zu verringern. Geprüft wird, ob die einrichtungsüblichen Abrechnungsmethoden im Einklang mit dem Model Grant Agreement stehen und kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Die Beantragung des SPA ist ab dem 1. Audit eines Horizont Europa Projektes möglich. Es besteht keine Vorabprüfung.
Der Finanzbericht (Periodic Financial Report) ist der Bericht zum Stand des Projektes (Fortschritt, Zielerreichung) und besteht aus folgenden Teilen:
Für den Finanzbericht gilt die Besonderheit, dass diese Berichte online von einer hierzu in einem besonderen Verfahren autorisierten Person eingereicht werden müssen.
Diese Person ist der/die Financial Statement Authorised Signatory (FSIGN).
Nur die als FSIGN einem Projekt zugeordnete Person kann über ihren Zugang im Funding & Tender Opportunities Portal einen Finanzbericht mit ihrer elektronischen Signatur absenden.
Für die OVGU wurden FSIGNS und LSIGNS festgelegt. Innerhalb eines Projektes muss eine Zuordnung erfolgen, die in Absprache mit dem EU-Büro erfolgen soll.
Hinweis: nur 85% Cash-Flow im Projektverlauf
Zahlungen sind in drei Arten von Zahlungen unterteilt:
Zwischenzahlung 1 oder mehrere: werden 90 Tage nach Erhalt des Zwischenberichtes ausgezahlt. Die Höhe der Vorfinanzierung und Zwischenzahlungen darf 90% der Gesamtfördersumme nicht überschreiten.
Schlusszahlung: mit dieser Zahlung werden die restlichen 15% der Gesamtfördersumme (entsprechend der tatsächlich abgerechneten Ausgaben) spätestens 90 Tage nach Annahme des Berichtes ausgezahlt. Evtl. offene Nachfragen müssen vor der letzten Zahlung geklärt sein.
Zur Verfügung stehen Ihnen auch einige Übersetzungen.
Richtlinien, Abteilung Finanzen
Richtlinien, Med. Fakultät
Drittmittelformulare
Drittmittelfinanziertes Personal
Wiss. Hilfskräfte
Graduiertenförderung
Europass Curriculum Vitae
EU-Projekte (Kalkulation, Timesheets)
Klinische Studienzentrale OVGU
Komission für Ethik u. Sicherh. OVGU
Auslandsdienstreisen (A1-Bescheinigung)
Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt
Standart Application Form (Part B) - MSCA
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Forschungsförderberatung/EU- Hochschulnetzwerk
OVGU Gebäude 80
Wissenschaftshafen - Alte Hafenmeisterei
Niels-Bohr-Straße 1 / 39106 Magdeburg
Letzte Änderung: 06.12.2022 - Ansprechpartner:
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