Ein Audit (Certificate on the Financial Statements, CFS) ist die Bestätigung, dass alle abgerechneten Kosten und Einnahmen den Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung (Grant Agreement) entsprechen.
Ein Audit wird erst ab einer Zuwendung in Höhe von 430.000 Euro (inklusive der indirekten Kosten und Unit costs) je Partner und ausschließlich am Projektende durchgeführt.
Jeder Partner hat für seine eigenen Ausgaben eine unabhängige Prüfeinrichtung zu beauftragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das EU-Büro. Die Kosten in Höhe von etwa 5.000 € bis 10.000 € (je nach Gesamtkosten) sind in dem Projekt zu berücksichtigen und werden von der EU innerhalb des Projekts unter der Kostenkategorie "Andere Güter, Arbeiten und Dienstleistungen" (Other Goods and Services) im Rahmen der Anschaffungskosten (Purchase Costs) erstattet.
Darüber hinaus kann die EU-Kommission bis zu zwei Jahren nach der Abschlusszahlung ein Audit für Projekte unabhängig von der Zuwendung durchführen.
Weitere Informationen zu Audits durch die EU-Kommission.
Der Aufbau des Antrags kann sich abhängig vom Maßnahmentyp und vom Teilbereich unterscheiden. Die folgenden Ausführungen entsprechen dem allgemeinen Aufbau eines Vollantrags des häufigsten Maßnahmentypen "Research and Innovation Actions".
Datenschutz
Hinweise
Neben dem verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten personenbezogenen Daten ist es wichtig, auch den Schutz der eigenen Daten im Blick zu haben.
Um zum Beispiel bei der Verwendung von Suchmaschinen zu verhindern, dass anhand von Suchanfragen Profile erstellt werden, kann man auf alternative Suchmaschinen wie startpage oder DuckDuckGo zurückgreifen. Das erste Beispiel liefert Google-Suchergebnisse, schaltet sich aber dazwischen, so dass Google nicht erfährt, wer die Anfrage gestellt hat. Beim zweiten Beispiel handelt es sich um eine andere Suchmaschine, die auch gute Suchergebnisse liefert.
Beim Öffnen einer Webseite werden häufig Technologien eingesetzt, die Seitenbesucher überwachen und verfolgen (tracking). Hier kann man mit sogenannten Add-ons wie Ghostery oder Disconnect einen Großteil blockieren. Um eine Vorstellung zu bekommen, was im Hintergrund passiert, wenn man eine Webseite besucht, kann man sich „Lightbeam“ für den Webbrowser "Google Chrome" installieren. Diese und viele weitere Informationen finden Sie auch auf der
externen Webseite „Datenschutzbeauftragter Info“.
Datenschutzbeauftragte der OVGU: Rita Freudenberg, Tel. 0391 67 52499
Elektronische Erstellung und Einreichung eines Antrags
Die Antragserstellung und Antragseinreichung sind zwei getrennte Schritte und erfolgen elektronisch im Funding & Tender Opportunities Portal. Der Link für die Antragseinreichung ist in dem Portal unter dem jeweiligen Call Topic Submission Service zu finden.
Das Portal führt durch die einzelnen Schritte der Antragserstellung. Der Teil A des Antrags wird direkt eingegeben. Antragsteller sollten in jedem Fall das Template für den Antragsteil B herunterladen, das dort hinterlegt ist. Der Umfang des Teil B richtet sich danach, ob es sich um ein einstufiges oder zweistufiges Antrags- und Begutachtungsverfahren handelt.
Der fertig bearbeitete Antragsteil B kann durch den Koordinator hochgeladen werden. Der Antrag ist erst eingereicht, wenn der Koordinator den Button „Submit“ betätigt. Der Antrag kann bis zur Antragsfrist beliebig oft überarbeitet und über die Funktion „Submit a proposal“ neu eingereicht werden. Die vorherige aktuelle Version wird jedes Mal überschrieben.
Legal Name |
OTTO-VON-GUERICKE UNIVERSITAET MAGDEBURG |
Acronym |
OVGU |
PIC |
999873285 |
Die EU hat ein Online Manual veröffentlicht, das nützliche Hinweise für die Projektplanung gibt.
Informationen der EU zu Associated Countries zu HORIZONT Europa: Liste Horizon Europe assoziierter Staaten
Subcontracting
Unteraufträge sind in der Antragstellung detailliert zu erläutern und zu begründen. Sie stellen eine festgelegte Projektaufgabe „Action task“, die nicht von den anderen Projektteilnehmern selbst durchgeführt werden können, dar.
- Indirekte Kosten können für Unteraufträge nicht angerechnet werden.
- Unteraufträge zwischen Projektpartnern sind nicht zulässig.
Unteraufträge können maximal bis zur Summe von 60.000€ mit einkalkuliert werden. Darüber hinausgehende Summen sind möglich, falls sie zur Erreichung der Projektziele zwingend erforderlich sind, sind jedoch gesondert und besonders zu begründen.Indirekte Kosten können für Unteraufträge nicht angerechnet werden.
Zur Verfügung stehen Ihnen auch einige Übersetzungen.
Richtlinien, Abteilung Finanzen
Richtlinien, Med. Fakultät
Drittmittelformulare
Drittmittelfinanziertes Personal
Wiss. Hilfskräfte
Graduiertenförderung
Europass Curriculum Vitae
EU-Projekte (Kalkulation, Timesheets)
Klinische Studienzentrale OVGU
Komission für Ethik u. Sicherh. OVGU
Auslandsdienstreisen (A1-Bescheinigung)
Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt
Standart Application Form (Part B) - MSCA
Bürositz
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Forschungsförderberatung/EU- Hochschulnetzwerk
OVGU Gebäude 80
Wissenschaftshafen - Alte Hafenmeisterei
Niels-Bohr-Straße 1 / 39106 Magdeburg