Antragsstellung
Der Bund hat ein elektronisches Antrags- und Angebotssystem "easy-Online" eingerichtet. Dort können Sie die Antragsformulare am Rechner ausfüllen, online einreichen und danach ausdrucken und finden auch die Förderrichtlinien. Antragsteller ist die Universität. Dies bedeutet, dass der Antrag, damit er rechtsgültig ist, vom Kanzler unterschrieben werden muss. Die Unterschrift wird von der Finanzabteilung eingeholt, die auch die formalen Angaben prüft.
Förderanträge an den Bund sind außerdem in der Regel über das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitaliserung des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen.
Die Regeln der Antragstellung sind ausführlich in den jeweiligen Förderrichtlinien beschrieben.
Formularschrank der Ministerien
Antragsformulare (easy-online) und Förderrichtlinien
Hinweise zur Projektpauschale finden Sie in dem Formularschrank, in dem Formular 0027 unter der Nr. 0865