Für Deutschkursteilnehmer und Studienkollegiaten
Alle Deutschkursteilnehmer*innen und Studienkollegiat*innen unterliegen für die Dauer der studienvorbereitenden Kurse nicht der studentischen gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie müssen sich aber trotzdem krankenversichern und diesen Nachweis bei der Einschreibung und der Ausländerbehörde vorlegen.
In der gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse können sich diese Studierenden freiwillig versichern, wenn sie Vorversicherungszeiten nachweisen können. Die monatlichen Beiträge liegen zurzeit bei ca. 200 Euro.
Weiterhin besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Hier einige Versicherungen mit Leistungen und Tarifen im Vergleich.
Nachteile einer privaten Krankenversicherung sind:
- die gegebenenfalls erforderliche Vorprüfung des Gesundheitszustandes
- der Versicherungsausschluss von Vorerkrankungen, die man bereits bei Vertragsabschluss hatte
- das Vorkasse-Prinzip bei einigen Versicherungen
- Leistungsumfänge unterhalb der medizinischen Grundversorgung
- Beitragssteigerungen
- keine Familienversicherung
- Wartezeiten (z.B. bei Schwangerschaften)
Entscheiden sich Studierende für eine preiswerte private (Reise-)Krankenversicherung, dann ist zu beachten, dass die privaten Krankenversicherungen ausdrücklich schriftlich bestätigen, dass sie Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewähren, auf die gesetzlich Versicherte (nach § 11 Abs. 1-3 SGB V) Anspruch haben. Anderenfalls kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde Magdeburg kommen. Die Krankenkassen können dieses Formular für die Leistungsbestätigung nutzen. Welche privaten Krankenversicherungen der Ausländerbehörde Magdeburg dies bereits bestätigt haben, kann in der Ausländerbehörde oder im Akademischen Auslandsamt erfragt werden. Es gilt zu beachten, dass die preiswerten (Reise-)Krankenversicherungen nur für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus.
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte Ihre gesetzliche Krankenkasse bzw. eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl bei einem privaten Versicherungsschutz und teilen Sie ihr unsere Absendernummer H0001216 für den elektronischen Datenaustausch mit. Ihre Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an die OVGU.
Beim Übergang ins Studium ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich.