Feststellungsprüfung für Bachelor-Bewerbungen

Nicht aus jedem Land reicht ein Sekundarschulabschluss aus, um in Deutschland studieren zu können. Manche Bewerber:innen müssen schon in ihrem Heimatland an einer Universität studiert haben, andere müssen in Deutschland eine Feststellungsprüfung ablegen. Diese Feststellungsprüfung kann extern oder nach einem Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg abgelegt werden. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ein Landesstudienkolleg, das von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und von der Hochschule Anhalt (FH) gebildet wird. Ausländische Bewerber:innen, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studieren wollen, absolvieren in der Regel das Studienkolleg der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale).

Im Studienkolleg werden Vorbereitungskurse für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge (W-Kurs), technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge (T-Kurs), für medizinische und biologische Studiengänge (M-Kurs) sowie für geistes- und sozialwissenschaftliche Studiengänge (G/S-Kurs) angeboten. Vor der Aufnahme in das Studienkolleg muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden, um sicher zu stellen, dass die Bewerber:innen erfolgreich am Kurs teilnehmen können. Dafür sind Deutschkenntnisse auf Sprachniveau (B 1) notwendig. Die Zulassung zum T- oder W-Kurs erfordert außerdem das Bestehen eines Mathematiktests, die Zulassung zum M-Kurs das Bestehen eines Tests „Grundwissen in Naturwissenschaften“ und für den G-Kurs ist das Bestehen eines Englischtests (Niveau B1) erforderlich. Die Aufnahmeprüfung wird in der Regel Mitte August (für das Wintersemester) und Mitte Februar (für das Sommersemester) durchgeführt.

In Magdeburg gibt es 3 weitere, private Studienkollegs, für deren Ausbildung Gebühren erhoben werden. Die Bewerbung läuft direkt über die privaten Anbieter:

Letzte Änderung: 03.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster