Erasmus+ Top-Ups

Studierende haben die Möglichkeit durch "grünes Reisen" (Green Travel) eine erhöhte Reisekostenpauschale zu erhalten, wenn dies vorab in der ehrenwörtlichen Erklärung angegeben wurde. Studierende mit geringen Chancen haben die Möglichkeit zu dem regulären Mobilitätsstipendium ein sogenanntes Top-Up von 250 EUR pro Monat zusätzlich zu erhalten. Darunter fallen Studierende aus den folgenden Kategorien:

  • Studierende mit einem Grad der Behinderung von mind. 20 oder einer chronischen Erkrankung. Zudem gibt es für Studierende mit einem festgestellten GdB von 20 oder mehr und für Studierende mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 EUR pro Semester und bis zu 30.000 EUR pro Jahr zu beantragen.
  • Studierende mit Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind mitreist und vor im Zielland wohnen wird. Es kann sich ggf. lohnen einen Realkostenantrag zu stellen, wir empfehlen bei Interesse frühzeitig einen Beratungstermin zu buchen.
  • Erst-Akademiker:innen: als Erstakademiker:innen gelten Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
  • Erwerbstätige Studierende: folgende Kriterien müssen vollständig zutreffen:
    • mit einem Netto-Verdienst von über 450 EUR und unter 850 EUR in jedem Monat
    • durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt
    • Beschäftigung liegt im Zeitraum von mind. 6 Monaten vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes: Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
    • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen muss durch eine ehrenwörtliche Erklärung bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass auch bei Zugehörigkeit zu mehreren Gruppen immer nur ein Top-Up gewährt werden kann. Lediglich die erhöhte Reisekostenpauschale im Falle von "Green Travel" ist mit einem Top-Up für geringere Chancen kombinierbar. Bitte lesen Sie unbedingt die genauen Informationen zu dem jeweiligen Top-Up auf Seite 2 der ehrenwörtlichen Erklärung und beachten dabei auch die angegebenen Nachweispflichten.

Letzte Änderung: 24.02.2025 - Ansprechpartner: Webmaster