Bildungsgutschein

HINWEIS: Der Bildungsgutschein kann nicht für Weiterbildungsangebote der Otto-von-Guericke-Universität verwendet werden.

 

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

 

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
    • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
    • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
    • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

 

Voraussetzung: Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

 

Wie wird gefördert?

  • auf Bildungsgutschein sind Bildungsziel, Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt
  • gültiger Bildungsgutschein ist bei Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einzulösen
  • Bildungsgutschein enthält auch Angaben über Art der Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten)

 

Weitergehende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Letzte Änderung: 24.04.2023 - Ansprechpartner: Webmaster