Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Was wird gefördert?
- Förderung von Aufstiegsfortbildungen mit angestrebten beruflichen Abschlüssen über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses (z.B. Techniker/in, Meister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in)
ABER: keine Förderung für berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge (BA, MA)
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt
- zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Weitergehende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.