Hinweise zur Bewerbung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg! Sie haben Ihren Wunschstudiengang gefunden? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zur Bewerbung zusammen gestellt.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bewerbung und zu den Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich darüber hinaus über spezifische Zulassungsvoraussetzungen Ihres Wunschstudienganges. Viele Fragen beantwortet unsere Seite mit FAQs, persönlich stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Campus Service Center gern zur Seite!
An der OVGU kann man sich auf verschiedene Arten bewerben. Wenn Sie auf den folgenden Link klicken, finden Sie heraus, welcher Bewerbungsweg für Sie der richtige ist. In den meisten Fällen erstellen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsportal. Dort erzeugen Sie zum Schluss ein Dokument, das Ihnen auflistet, welche Unterlagen Sie an uns senden müssen.
Bewerbungszeiträume | Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung | Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung |
Bewerbung zum Wintersemester (Beginn 1. Oktober) | 15. Mai – 15. September | 15. Mai – 15. Juli |
Bewerbung zum Sommersemester (Beginn 1. April) | 15. Dezember – 15. März | 15. Dezember – 15. Januar |
Abweichend von den obenstehenden Bewerbungsfristen endet die Frist für folgende Master-Studiengänge bereits am 15.07.2024 für das Wintersemester 2024/25:
- Data and Knowledge Engineering
- Digital Engineering
- European Studies
- Peace and Conflict Studies
- Visual Computing
Wenn Sie sich über das Portal uni-assist bewerben, gelten andere Zeiträume. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Weitere Informationen zur Organisation des Studiums finden Sie auf den Seiten für Studieninteressierte.
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Alle Bewerber*innen für diese Studiengänge, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen und die Bewerbungsunterlagen termingerecht einreichen, erhalten garantiert den gewünschten Studienplatz, sofern sie nicht im gewählten Studiengang im Rahmen eines vorhergehenden Studiums den Prüfungsanspruch verloren haben oder durch ein Ordnungsverfahren exmatrikuliert und von einer Studienaufnahme ausgeschlossen wurden.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (N.C.-Studiengänge)
Die Vergabe der Studienplätze mit örtlicher Zulassungsbeschränkung erfolgt im Rahmen eines Auswahlverfahrens. Ihre Bewerbung richten Sie direkt an die OVGU, die dann ein Vergabeverfahren durchführt. Sie sollten sich auf jeden Fall bewerben, selbst wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Studienplatz erhalten werden. Wie wahrscheinlich die Aussicht auf einen Studienplatz ist, verrät Ihnen ein Blick in die Tabelle mit den Ergebnissen der Auswahlverfahren (N.C.) der letzten Jahre.
Möchten Sie sich für den Bachelor Psychologie bewerben, müssen Sie sich zunächst über Hochschulstart registrieren und sich dann an der OVGU bewerben. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen zur Bewerbung für das 1. Fachesemester Psychologie.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das 1. Fachsemester nur zum Wintersemester bewerben können. Die Bewerbung zum höheren Fachsemester ist auch zum Sommersemester möglich und erfolgt über das Bewerbungsportal der OVGU.
Die Bewerbung für den Studiengang Medizin erfolgt über Hochschulstart. Für diesen Studiengang können Sie sich nur zum Wintersemester bewerben. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Bitte stellen Sie für Ihre Bewerbung nur einen Antrag. Entsprechend der Studienplatzvergabeordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird über den letzten fristgerecht eingegangenen Antrag entschieden.
Feststellungsverfahren Kooperationsstudiengänge mit der Hochschule Magdeburg-Stendal
Für die folgenden beiden Studiengänge bewerben Sie sich an der Hochschule Magdeburg-Stendal:
Bewerbung und Zulassung für höhere Fachsemester
Die Bewerbung erfolgt zu den regulären Fristen. Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und die vorhandenen Leistungsscheine reichen Sie im Studierendensekretariat ein. Wir raten Ihnen dringend, vorab die Studienfachberatung bzw. das Prüfungsamt der zuständigen Fakultät zu kontaktieren und mögliche Anerkennungsfragen zu besprechen!