Bürgerbüro
Anmelden in Magdeburg
Jede*r, der*die sich länger als drei Monate in Magdeburg aufhält, ist dazu verpflichtet, sich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung im Bürgerbüro der Stadt zu melden. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass/Personalausweis und das Formular Wohnungsgeberbestätigung. Im Bürgerbüro wird unterschieden, ob Sie EU/EWR-Bürger*in oder Nicht-EU-Bürger*in sind.
EU/EWR-Bürger*in: Sie sind aus einem Staat der Europäischen Union bzw des Europäischen Wirtschaftsraum, dann benötigen Sie:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Reisepass/Personalausweis
- biometrisches Foto
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Nachweise, wie
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheid,
- europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und
- Glaubhaftmachung ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt (siehe Aufenthaltsrecht)
erforderlich sein.
Damit können Sie sich für die EU-Freizügigkeitsbescheinigung anmelden. Einige Tage später kommt diese per Post.
Nicht-EU-Bürger*in: Sie kommen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, dann benötigen Sie:
- eine Wohnungsgeberbestätigung und
- einen Reisepass/Personalausweis.
Damit bekommen Sie im Bürgerbüro den Meldeschein für Ihren Aufenthalt in Magdeburg.
Wegbeschreibung zum Bürgerbüro
Das Bürgerbüro Mitte befindet sich in der Leiterstraße 2a, 39104 Magdeburg. Zu erreichen ist es mit den Straßenbahn-Linien 2 und 9, Haltestelle Leiterstraße. Achtung: Das Bürgerbüro hat jeweils am 1. Mittwoch im Monat geschlossen.
Es gibt auch noch weitere Bürgerbüros in Magdeburg. Schauen Sie, welches für Sie am nächsten ist. In der Nähe der Universität befinden sich das Bürgerbüro Mitte und das Bürgerbüro Nord. Die Vorsprache in den Bürgerbüros ist nur mit einem Termin möglich. Dieser kann über die Online-Terminreservierungen vereinbart werden.
Zusätzlich steht Ihnen das Mobile Bürgerbüro zu Beginn jedes Semesters zur Verfügung. Auf der Homepage des Campus Service Centers (Gebäude 18, Universitätsplatz 2) können Sie ebenfalls online Termine vereinbaren.
Hier finden Sie die Öffnungszeiten:
Magdeburger werden, studieren und kassieren (Cash for Study)
Studierende, deren Aufenthalt in Magdeburg mindestens zwei Jahre beträgt, werden von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 160 Euro finanziell unterstützt. Bei der Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Magdeburg zahlt die Landeshauptstadt 70 Euro. Die weiteren Zahlungen in Höhe von 50 und 40 Euro werden in Jahresintervallen geleistet. Hinweis: Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des unterstützten Zeitraums abmeldet, muss den bereits gezahlten Betrag zurückerstatten. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Magdeburg zu finden.
Melderegeln während des Aufenthalts
Bei Beendigung des Studiums und Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland muss die Abmeldung bei dem Bürgerbüro erfolgen. Die Beendigung des Aufenthaltes muss persönlich oder durch das Formular ‚Abmeldung‘ mittgeteilt werden (frühestens 1 Woche vor Abreise). Für die schriftliche Abmeldung muss das ausgefüllte Formular zusammen mit der Passkopie und der „Wohnungsgeberbescheinigung“ an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: .
Wechseln Sie den Wohnort innerhalb Deutschlands, genügt eine Anmeldung in einem Bürgerbüro des neuen Wohnortes.
Der Umzug innerhalb Magdeburgs - auch der Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnheimes - ist dem Bürgerbüro anzuzeigen und die aktuelle „Wohnungsgeberbestätigung“ vorzulegen.