Häufig gestellte Fragen

Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Beschränkung der Anzahl von Studienplätzen. Jeder Bewerberin, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zum Studium zugelassen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist auf der Basis vorhandener Lehrkapazitäten die Anzahl der Studienplätze festgelegt. Es wird ein NC-Verfahren nach hochschulrechtlichen Vorgaben durchgeführt.

Zulassungsvoraussetzungen sind in der Studien-und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gehen diese in der Regel über einen geforderten Abschluss im vorhergehenden Studium hinaus. Die entsprechend zu erbringenden Nachweise werden durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss geprüft. Alle Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, bzw. auf den Studiengangsseiten.

Am Ende der Online-Bewerbung drucken Sie die Anmeldung zur Einschreibung/Immatrikulation aus. Die geforderten Unterlagen finden Sie hier.

Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind und einen ausländischen Sekundarschulabschluss haben, bewerben Sie sich über uni-assist. Wenn Sie dazu einen deutschen Bachelorabschluss besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.

Unter folgendem Link sind die Informationen zu finden: http://www.ovgu.de/immatrikulation.html.

Zur Immatrikulation muss eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse bei unserer Universität vorliegen. Wenn Sie sich zur Immatrikulation an der OVGU entscheiden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse unter Angabe der Absendernummer H0001216, sodass diese die elektronische Meldung an uns vornehmen kann. Von Ihnen als Bewerber/in müssen keine Dokumente der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn Sie privat versichert sind, muss uns von einer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vorliegen. Wenn Sie sich zur Immatrikulation an der OVGU entscheiden, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl, damit uns diese eine elektronische Meldung zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zusenden kann.

Die postalische Einschreibung ist die Zusendung der geforderten Unterlagen für die Einschreibung /Immatrikulation auf dem Postweg.

Informationen dazu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss muss als amtlich beglaubigte Kopie bis zum 15.12. bei einer Bewerbung für das Wintersemester und bis zum 15.06. bei einer Bewerbung für das Sommersemester nachgereicht werden. Die Exmatrikulationsbescheinigung muss unmittelbar nach der Ausstellung als einfache Kopie nachgereicht werden.

Grundlegende Informationen finden Sie in den Studienordnungen.Weitere Informationen können Ihnen nur die Studienfachberater der zuständigen Fakultät geben. Erläuterungen und Kontaktinformationen finden Sie auf den Seiten des Studienangebots.

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.

Bei Rückgabe des Studienplatzes vor Beginn des Semesters (01.10. bzw. 01.04.) ist keine Exmatrikulation erforderlich. Zu beachten ist, dass noch keine Anmeldung an anderen Einrichtungen der Universität mit dem Studierendenausweis vorgenommen sein darf. Den Antrag auf Verzicht der Immatrikulation finden Sie auf dieser Homepage unter dem Punkt "Verzicht auf die Immatrikulation": https://www.ovgu.de/gebuehren.html

Sie können den Status Ihrer Bewerbung jederzeit unter folgender Adresse abfragen:
https://myovgu.ovgu.de

Über das myovgu-Portal wird ein wesentlicher Teil der Zulassungsbescheide sowie der Online-Immatrikulation abgebildet. Melden Sie sich daher bitte regelmäßig im myovgu-Portal an, damit Ihnen keine Neuigkeiten entgehen oder Fristen unbemerkt verstreichen.

Sie können einer Person (z.B. einem Elternteil) eine Vollmacht erteilen (mit Ihrer Unterschrift und einer Kopie Ihres Personalausweises), die für Sie den Bewerbungsprozess übernimmt. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie uns vorab das von Ihnen unterschriebene Datenblatt der Online-Bewerbung faxen und die restlichen Unterlagen schnellstmöglich einreichen. Es ist nicht möglich, Bewerbungsunterlagen online (E-Mail) einzureichen.

Nein, Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger, die in Deutschland oder im Ausland eine deutsche Schule besucht und durch deren Abschluss die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben haben. Allein der Erwerb eines Bachelors in Deutschland führt nicht zum Status eines Bildungsinländers. Wenn Sie als ausländischer Staatsbürger einen ausländischen Sekundarschulabschluss und einen deutschen Bachelor besitzen, bewerben Sie sich direkt an der OVGU.

Nein, deutsche Staatsbürger mit internationalen Schulabschlüssen (z.B.: IB, GCE, American High School Diploma o. ä.) bewerben sich über uni-assist (www.uni-assist.de). Bewerbungsschluss bei uni-assist ist der 15. Juli für das Wintersemester und der 15.01. für das Sommersemester.

Die Anerkennung der Vorleistungen kann nur das Prüfungsamt der zuständigen Fakultät vornehmen. Hier geht es zur Übersicht der Prüfungsamter.

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtlich organisierten Kirchen.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern etc.

Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.

Die Höhe des Semesterbeitrages finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html .

Im Land Sachsen-Anhalt werden keine Langzeitstudiengebühren erhoben.

Nein, im Land Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium. Die Ordnung zu Zweitstudiengebühren finden Sie unter folgendem Link: http://www.ovgu.de/gebuehren.html. Bitte beachten Sie, dass einige Studienangebote gebührenpflichtig sind.

Welche Studienangebote sind gebührenpflichtig?
Gebühren werden erhoben für  Gasthörerschaft, Studienprogramm „Studieren ab 50“, Weiterbildungsstudiengänge und Sprachkurse, die nicht Bestandteil des Studienganges sind.

Hier sind Angaben zu Schule, Beruf, bisherigem Studium o.ä. gefordert, i.d.R. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf.

  Unter folgendem Link finden Sie Informationen für Erstsemester: http://www.ovgu.de/erstsemester.html

Hinweise zum Studierendenausweis finden Sie unter folgendem Link: www.ovgu.de/Unicard.

Sie werden in Ihrem Zulassungsbescheid aufgefordert, Dokumente zur Immatrikulation nachzureichen. Die Frist zur Einreichung dieser Unterlagen finden Sie im Zulassungsbescheid (Fristen bitte nicht verpassen!). Die Dokumente zur Immatrikulation müssen bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Frist postalisch an der OVGU eingegangen sein (Posteingangsstempel).

Alle notwendigen Dokumente zum Start des Studiums werden Ihnen per Post zugestellt (Studierendenausweis, Erstbescheinigung usw.).

Mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen Sie sich für einen Masterstudiengang über uni-assist bewerben. Bitte informieren Sie sich direkt beim Studiengang: Masterstudiengänge

Bewerbungen für zulassungsfreie Masterstudiengänge werden unmittelbar nach Eingang der Bewerbung bearbeitet. Die gesamte Bearbeitungsdauer kann durch die zusätzlich erforderliche fachliche Prüfung bis zu 6 Wochen betragen.

Ja - der Bewerbung muss aber eine Leistungsbescheinigung (Notenübersicht mit Durchschnittsnote und Leistungspunkten) beigefügt werden. Sie müssen dann Ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.06. für das Sommersemester bzw. bis zum 15.12. für das Wintersemester in amtlich beglaubigter Kopie (mit Original-Siegel) nachreichen.

Achtung: Internationale Bewerber:innen müssen Ihren Bachelorabschluss aus Deutschland bis zur Immatrikulation nachweisen. Bewerber:innen mit Abschlüssem außerhalb des Europäischen Hochschulraums (EHR), die sich über uni-assist bewerben, müssen dort Ihren Bachelorabschluss bis zur Bewerbungsfrist vorgelegt haben.

Wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 zuständig ist:        

Studentenwerk Magdeburg
Amt für Ausbildungsförderung
J.-G.-Nathusius-Ring 5
39106 Magdeburg

Ein Zweitstudium liegt vor, wenn Sie nach einem abgeschlossenen grundständigen Studium (Abschluss Bachelor, Magister, Staatsexamen, Diplom) ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder nach einem erfolgreich beendeten Masterstudium ein zweites Studium absolvieren wollen. Siehe Gebührenordnung.

Letzte Änderung: 08.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster