Hightech-Strategie 2025

Überblick zu ausgewählten Maßnahmen innerhalb der Hightech-Strategie

 

Die hier aufgeführten Fördermaßnahmen sind in den Handlungsfeldern "Zukunftsthemen" und "Zusammenarbeit und Transfer" der Hightech Strategie verankert. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis stärken. Die Grundidee ist ein Innovationsprozess angefangen von Wissenschaftlern, die Ideen entwickeln, über Innovatoren, die die Ideen in die Wirtschaft und Gesellschaft bringen bis zu den Menschen, die die Innovationen ganz konkret in ihrem Alltag nutzen. 

 

Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur)

Die Cyberagentur ist selbst kein Forschungszentrum. Sie wird Innovationen auf dem Gebiet der Cybersicherheit identifizieren und konkrete Aufträge für die Entwicklung von innovativen Lösungsmöglichkeiten vergeben. Hierbei plant, steuert und priorisiert die Cyberagentur einzelne Programme und führt sie zusammen. Die gewonnenen Ergebnisse wertet die Cyberagentur aus und stellt diese der Bundesregierung zur Verfügung. Somit hat sie die Aufgabe, Forschung zu Themen der Cybersicherheit zu stimulieren, mittel- und langfristige Forschung zu finanzieren, und zu koordinieren. Der Agentur stehen zunächst bis 2023 insgesamt 350 Millionen Euro aus den Haushalten des BMVg und des BMI zur Verfügung.

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Aktuelle Ausschreibungen

Strategie bis 2025

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Elektromobilität

Auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMVI batterieelektrische Mobilität. Diese stellt den Markthochlauf in den Mittelpunkt und nimmt kommunale und gewerbliche Flotten mit hoher Verkehrsleistung im kommunalen Umfeld in den Blick. Gleichzeitig wird die für den Betrieb der Fahrzeuge dazu notwendige Ladeinfrastruktur gefördert.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Richtlinie liegt auf der Förderung von anwendungs-orientierten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen und der Industrie zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.

Am 24. Dezember 2020 wurde die bis Ende 2025 gültige Neufassung der Förderrichtlinie Elektromobilität die im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Antragsteller werden im Rahmen von separaten Aufrufen zur Einreichung von Förderanträgen bzw. von Projektskizzen zum jeweiligen Stichtag aufgefordert.

Momentan gibt es keine Ausschreibungen.

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Richtlinie

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Forschungsinitiative mFUND (Modernitätsfonds)

Im Rahmen der Forschungsinitiative mFUND werden seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0 gefördert. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD.

Förderfähig sind gemäß Abschnitt 4 AGVO ausschließlich anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, die mindestens einer der Kategorien „Industrielle Forschung“, „Experimentelle Entwicklung“ und „Durchführbarkeitsstudien“ vollständig zuzuordnen sind. Diese Kategorien bilden die verschiedenen Entwicklungsstadien eines Projekts ab und werden im Rahmen des Programms in zwei Förderlinien zusammengefasst: die „Ausarbeitung von Projektvorschlägen/ Vorstudien“ (Förderlinie 1) und „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2).

Die Laufzeit der in Förderlinie 1 „Ausarbeitung von Projektvorschlägen/Vorstudien“ geförderten Vorhaben beträgt maximal zwölf Monate, in Förderlinie 2 „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ maximal 36 Monate.

In Förderlinie 1 werden Projekte mit max. 100.000 Euro gefördert. Eine Bewerbung für den zweiten Förderaufruf ist bis zum 31.12.2022 möglich.

Zur Förderlinie 2 ist der 10. Aufruf zur Förderung bis zum 30.11.2022 offen.

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Richtlinie

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Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)

Die FONA setzt die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und die Hightech-Strategie der Bundesregierung um. Sie formuliert drei strategische Ziele, zu denen Forschung einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Zukunft leisten kann:

  • Klimaziele erreichen
  • Lebensräume und natürliche Ressourcen erforschen, schützen, nutzen
  • Gesellschaft und Wirtschaft weiterentwickeln – gut leben im ganzen Land

Die Ziele werden in acht prioritären Handlungsfeldern konkretisiert. Beispiele sind u.a.:

„Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt“

Im Februar 2019 ist die „Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt“ als vierte Leitinitiative des Rahmenprogramms FONA gestartet. Sie wird die Biodiversitätsforschung maßgeblich vorantreiben und die Forschungsaktivitäten stärker bündeln. Ziel der langfristig angelegten Forschungsinitiative ist es insbesondere, Wissenslücken über Systemzusammenhänge des Artenverlustes zu schließen und Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu entwickeln.

Mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt des BMBF sollen die notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen geschaffen werden, um wissenschaftlich untermauerte Handlungsoptionen und zielgerichtete Strategien zur Sicherung der Ökosystemleistungen zu entwickeln. Hierfür wird die Forschungsinitiative in drei Aktionsfelder gegliedert:

  • innovative Technologien und Methoden entwickeln, um die Erfassung des Zustandes der Artenvielfalt zu verbessern und zu beschleunigen
  • das systemische Verständnis der Ursachen, Dynamiken und Folgen von Biodiversitätsveränderungen vertiefen
  • sowie Systemlösungen und Maßnahmen-Portfolien im Dialog mit Anwendern entwickeln.

Neben thematischen Förderbekanntmachungen sind zur raschen Sondierung und Klärung vordringlicher Forschungsfragen auch Sofortmaßnahmen vorgesehen.

Förderphase: 27.02.2019 bis 01.03.2029

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„Förderschwerpunkt Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM)

Mit dem Förderschwerpunkt "Nachhaltiges Wassermanagement" (NaWaM) fördert das BMBF die Entwicklung innovativer Technologien, Verfahren und Systemlösungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser. NaWaM bündelt die Aktivitäten des BMBF im Bereich der Wasserforschung innerhalb des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA).

Der Förderschwerpunkt gliedert sich in fünf Themenfelder „Wasser und Energie", „Wasser und Gesundheit", „Wasser und Ernährung", „Wasser und Umwelt" und „Wasser in urbanen Räumen". Die Forschungsfragen innerhalb der Themenfelder werden in Form themenspezifischer BMBF-Förderrichtlinien bearbeitet und bekanntgegeben.

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Website der FONA

Weitere Handlungsfelder

Bekanntmachungen

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Initiative INNOspace© und INNOspace Masters

Die Initiative „INNOspace“ fördert Innovationen, branchenübergreifende Technologiekooperationen (spin-off, spin-ins), die Kommerzialisierung sowie die Erschließung neuer Märkte. Maßnahmen sind Konferenzen, Workshops, Expertennetzwerke und die begleitende Beratung zu Verwertung und Kommerzialisierung von F&E-Ergebnissen. Der Ideen- und Innovationswettbewerb INNOspace Masters mit Partnern aus der Raumfahrt (und zukünftig Mobilität) generiert neue, z.T. disruptive Technologien und Geschäftsmodelle. Er wird jährlich durchgeführt und umfasst verschiedene Kategorien entlang der Innovationskette von F&E bis zur Markteinführung.

DLR INNOspace

INNOspace Masters 

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Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, welche durch ihre Ergebnisse aktiv zur Sensibilisierung und Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) und Handwerk bei Thema IT-Sicherheit beitragen, welche Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen zum sicheren Einsatz digitalisierter Prozesse und Geschäftsmodelle zielgruppengerecht aufbauen oder welche zur Förderung technologischer, organisatorischer und arbeitsgestaltender IT-Sicherheitskompetenzen in KMU beitragen.

Hierbei können u.a. folgende Herausforderungen und Arbeiten adressiert werden:

  1. Kosten-Nutzen-Abwägungen: Informations- und Schulungsangebote als Einstieg oder erste IT-Sicherheitsanalysen
  2. Aus- und Weiterbildung stärken und an die neuen, sich verändernden Herausforderungen der Digitalisierung und IT-Sicherheit anpassen
  3. Defizite in der Qualifikation der Mitarbeitenden im Unternehmen
  4. Defizite bei der prozessorientierten IT-Sicherheitsstrategie im Zuge der Digitalisierung
  5. Defizite bei der Akzeptanz für IT-Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen
  6. Awareness und Hilfestellungen schaffen für existierende Bedrohungen und gesetzliche Vorgaben (bspw. DSGVO)
  7. Kompetenzvermittlung zur eigenständigen Durchführung von IT-Sicherheitsanalysen

Sämtliche Ergebnisse und Angebote müssen öffentlich zugänglich sein.

Die Bewerbungsfrist endet in jedem Jahr des aktuellen Förderzeitraums jeweils am 15. Februar, um 12:00 Uhr.

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Innovationsprogramm Zukunft Bau

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsleistungen in der angewandten Gebäudeforschung. An Forschungsschwerpunkten und -themen, die entscheidende Beiträge für Innovationen in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft erwarten lassen, besteht ein erhebliches Bundesinteresse. Im Förderaufruf werden hierzu wichtige Themenschwerpunkte genannt. Darüber hinaus ist die Zukunft Bau Forschungsförderung offen für alle Themen, die einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudesektors erwarten lassen und ein erhebliches Bundesinteresse bedienen.

Für die Förderung eines Forschungsprojekts können sich Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (z.B. Universitäten und Hochschulen), Unternehmen oder Einzelpersonen bewerben. Möglich sind auch Forschungsverbünde bzw. Kooperationen mehrerer Forschungspartner.

Jedes Jahr wird eine Antragsrunde zwischen dem 1. Februar und dem 31. Dezember durchgeführt. Ein entsprechender Förderaufruf wird jährlich bekannt gegeben. Bis zum 01.06.2022 könne für die erste Stufe des aktuellen Förderaufrufs Projektskizzen digital eingereicht werden.

Es ist geplant, die nächste Antragsrunde der Zukunft Bau Forschungsförderung im Februar 2023 mit der Veröffentlichung eines neuen Förderaufrufs zu starten.

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Maritime Forschungsstrategie

Die Maritime Forschungsstrategie beinhaltet aktuell zwei Fördermaßnahmen: Das „Maritime Forschungsprogramm“ und die Förderlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“.

Das „Maritime Forschungsprogramm“ deckt das gesamte Technologiespektrum der Branche ab. Im Fokus stehen Forschung und Entwicklung mit Beiträgen zu:

  • Umweltverträglichkeit und Mobilitätswende mit dem Programm MARITIME.green.
  • Die Forschungslinie MARITIME.smart befasst sich mit der Entwicklung zur Nutzung digitaler Technologien.
  • Maritimen Sicherheit steht im Fokus der Programmlinie MARITIME.safe.
  • Zur nachhaltigen Erschließung maritimer Ressourcen wurde MARITIME.value eingeführt.

Die Förderlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit“ adressiert innovative echtzeitfähige Systeme zur Steigerung der zivilen maritimen Sicherheit in den Bereichen Safety und Security.

Die Antragstellung ist nicht an feste Abgabefristen gebunden.

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Ausschreibungen

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Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und Forschung sollen im Rahmen der NFDI für das gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch erschlossen werden. Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten ausgestaltet werden, die dazu in Konsortien zusammenarbeiten.

Für die Förderung der NFDI stellen Bund und Länder im Zeitraum von 2019 bis 2028 bis zu 90 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Der Großteil des Geldes soll dabei bis zu 30 Konsortien (Zusammenschlüsse von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und anderen öffentlich geförderten Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weiterer entsprechender Akteure) in drei zeitlich versetzten Ausschreibungsrunden zugutekommen. 

Die Frist für die Einreichung der Anträge zu Fachkonsortien in der 3. Runde verschiebt sich auf den 2. November 2021. Förderbeginn für die Konsortien der 3. Runde ist der 1. Januar 2023.

Die bis zum 21. März 2022 eingegangenen verbindlichen Voranmeldungen reichen bis zum 29. April 2022 den vollständigen Antrag ein.

Informationen auf der Seite der DFG

Informationen auf der Seite des BMBF

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Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Mit dem Fachprogramm wird die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fahrzeugindustrie gestärkt. In den Programmschwerpunkten "Automatisiertes Fahren" und "Innovative Fahrzeuge" werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen Akteure aus Wirtschaft (einschließlich KMU) und Wissenschaft vorwettbewerblich zusammenarbeiten.

Im Rahmen des Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ können jeder Zeit Skizzen eingereicht werden. Diese werden beim zuständigen Projektträger zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember bewertet.

Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das Portal „easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen“. Dort sind die Grunddaten des Vorhabens einzutragen und die Projektskizze (als PDF-Datei) hochzuladen. Die Projektskizze sowie das Projektblatt zur Skizze sind zudem auch postalisch in unterschriebener Form beim Projektträger einzureichen.

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Förderprogramm Technologietransfer Leichtbau (TTP-LB)

Mit einem neuen Technologietransferprogramm Leichtbau soll ab 2020 der material- und branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer im Leichtbau unter Berücksichtigung eines Life Cycle Assessment gefördert werden. Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rund 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügun Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:

 

  1.  Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
  2.  CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3.  CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4.  Demonstrationsvorhaben
  5.  Standardisierung.

Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten.
Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht.
Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystemeasy-Online abgewickelt.
Dabei sind die Skizzen jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres über das Online-Portal "easy-Online" einzureichen. Eine letztmalige Skizzeneinreichung ist zum 1. Oktober 2027 möglich.

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Informationen auf der Seite des Projektträgers

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Letzte Änderung: 03.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster