Havariefonds
Für unerwartete Schäden an Geräten in der OVGU, die nicht dem gewöhnlichen Verschleiß entsprechen, können ForscherInnen der OVGU einen Zuschuss zu einer notwendigen und sinnvollen Reparatur ermöglicht. Schäden, die den gewöhnlichen und zu erwartenden Verschleiß betreffen und der Lebensdauer eines Gerätes / Bauteils entsprechen, sind hiervon in der Regel ausgenommen und müssen von den betreibenden Gruppen finanziert werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich individuell nach den spezifischen Gegebenheiten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ihr Bereich trägt in der Regel einen Eigenanteil in Höhe von ca. 30-50% der Gesamtkosten. Die Höhe der angesuchten Förderung in Prozent des Gesamtbetrages ist bei der Antragsstellung auszuweisen und knapp zu begründen. Wird um eine abweichende Förderquote angesucht, ist dies besonders zu begründen.
Formlose Anträge mit Begründung können formlos an Rektorat gerichtet werden.