Nationaler Radverkehrsplan: nicht investive Maßnahmen (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)

Das Fahrrad steht für eine individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit Fahrrädereiner neuen Strategie für den Radverkehr in Deutschland, dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 Fahrradland Deutschland 2030 (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt.

Folgende Leitziele werden mit dieser Förderrichtlinie verfolgt:

  • Lückenloser Radverkehr in Deutschland,
  • Governance für einen starken Radverkehr,
  • Kommunikation und Bildung schaffen Fahrradkultur,
  • Leitbild Vision Zero,
  • Fahrradstandort Deutschland,
  • Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad,
  • Fahrradpendlerland Deutschland,
  • Stadt und Land,
  • Innovation und Digitalisierung

Die Vorhaben sollen Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, das heißt, sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Neben der Förderung von Modellprojekten zur Umsetzung des NRVP 3.0 werden auch Vorhaben und Untersuchungen unterstützt, mit denen besonderer Handlungs- und Erkenntnisbedarf gedeckt werden soll oder die einen grundsätzlichen Aufgaben- und Koordinierungscharakter im Hinblick auf den NRVP 3.0 haben.

Die Förderung läuft bis zum 31.12.2025. Einreichungsfrist ist jeweils der 01.08.

 

 

Links:

Bundesanzeiger - Bundesministerium für Digitales und Verkehr Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (7. September 2022)

Letzte Änderung: 28.05.2024 - Ansprechpartner: Webmaster