Sachbeihilfe
Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Ziel
Die Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
Anforderungen
Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau
Mittel
- Personal
- Sachmittel
- Verbrauchsmittel
- Kleingeräte
- Reisemittel
Es gibt verschiedene Module, die mit einander kombiniert werden können.
Dauer
- projektspezifisch
- bis zu 3 Jahre
Antrag
Antragsberechtige sind Wissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).
Neuanträge können jeder Zeit eingereicht werden.
Fortsetzungsanträge müssen spätestens 6 Monate vo Verbrauch der jeweiligen Mittel beantragt werden.
Bei bilateraler Kooperationen müssen sich beide Partner bei der jeweiligen Förderorganisation bewerben.
Die Sachbeihilfe fungiert als Baustein für Bilaterale Projekte, Kooperationen mit Entwicklungsländern, Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen.
Links:
Deutsche Forschungsgemeinschaft - Sachbeihilfe
Deutsche Forschungsgemeinschaft - Kooperation mit Entwicklungsländern