Semesterbeitrag & Gebühren

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag an der OVGU beträgt 277,90 Euro. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags nach bereits erfolgter Rückmeldung

Die Höhe des Betrages, der Ihnen zurückerstattet werden kann, ist von dem Datum abhängig, an dem Ihre Exmatrikulation durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie daher nachfolgend die individuellen Fristen.

 

Fall 1: Exmatrikulation bis zum 24.09./24.03.– Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets sowie des Studentenwerksbeitrags und des Beitrags für die Studierendenschaft erfolgt in zwei Schritten.

Zunächst ist dafür der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 15.09./15.03. (Ausschlussfrist) vollständig ausgefüllt (einschließlich des Entlastungsvermerks vom Sicherungsdienst bzgl. einer Parkmarke) unter , per Post oder persönliche Abgabe am WelcomeDesk des Campus Welcome Centers (Gebäude 01 auf dem Hauptcampus) einzureichen. Alternativ können Sie sich noch bis zum 24.09./24.03. direkt während der Sprechzeit des Studierendensekretariats exmatrikulieren lassen. Auch hier ist der Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausgefüllt vorzulegen. Bitte buchen Sie dafür rechtzeitig einen Termin.

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets erfolgt bis spätestens Ende Oktober/Ende April an die Kontoverbindung, von der der Semesterbeitrag gezahlt wurde.

Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Fall 2: Exmatrikulation ab 25.09./25.03. – Nur Rückerstattung von Teilen des Semesterbeitrags möglich

Die Rückerstattung des Deutschlandsemestertickets ist nach einer Exmatrikulation ab dem 25.09./25.03. nicht mehr möglich. Bitte aktivieren Sie Ihr Deutschlandsemesterticket, bevor Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation einreichen.

Für die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Studierendenschaft reichen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung bis zum 31.10./30.04. (Ausschlussfrist) beim Studentenwerk Magdeburg per Post, persönliche Abgabe oder unter ein. Die Rückerstattung dieser Beitragsteile erfolgt im Laufe des Semesters, für das die Beträge gezahlt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Rückerstattung des Semesterbeitrags ohne Rückmeldung

Sollten Sie den Semesterbeitrag oder Teile davon gezahlt haben, aber aus verschiedensten Gründen nicht rückgemeldet worden sein, wird Ihnen der Betrag automatisch im Laufe des Semesters, für welches er gezahlt wurde, zurückerstattet.

 

 

Verzicht auf die Immatrikulation

Nach erfolgter Erst-/ oder Neueinschreibung an der OVGU kann die Immatrikulation bis zum 30.9. zum Wintersemester oder bis zum 31.03. zum Sommersemester auf schriftlichen Antrag wieder aufgehoben werden. Achtung: Dies gilt nicht für die Rückmeldung.

Die Höhe des Betrags, der Ihnen zurückerstattet werden kann, ist von dem Datum abhängig, an dem Ihr Antrag auf Verzicht auf die Immatrikulation vollständig (Antrag im Original sowie der Studierendenausweis) im Studierendensekretariat der OVGU eingegangen ist. Es gilt stets das Datum des Posteingangs an der OVGU. 

Sofern der Antrag auf Verzicht auf die Immatrikulation bei einer Einschreibung zum Wintersemester bis zum 20.09. bzw. bei einer Einschreibung zum Sommersemester bis zum 20.03. eingegangen ist, ist eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Semesterbeitrags möglich.

Bei einer Antragstellung zwischen dem 20.09/20.03. und dem 30.09./31.03. können lediglich der Studentenwerksbeitrag sowie der Beitrag für den Studierendenrat der OVGU erstattet werden. Auch hier ist der Antrag im Original zusammen mit dem Studierendenausweis einzureichen. Eine Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket ist nicht mehr möglich, jedoch kann das Ticket für das gesamte Semester noch genutzt werden, sofern die Aktivierung des Deutschlandsemestertickets vor Abgabe der Verzichtserklärung erfolgt. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihre Daten gelöscht und die Aktivierung des Tickets ist nicht mehr möglich.

Nach dem 30.09./31.03. kann die Immatrikulation nicht mehr aufgehoben werden. Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation

Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit dem Studierendenausweis an das Studierendensekretariat der OVGU oder reichen die Unterlagen persönlich beim WelcomeDesk des Campus Welcome Centers (Gebäude 01) ein.

 

Formular: Verzicht auf die Immatrikulation

 

 

Gebühren für ein Zweitstudium, Gasthörer und Studierende über 60

 

Ansprechpartnerin für Gebühren und Beiträge:
Ulrike Kolbe | Gebäude 01, Raum 101 (Termine nach Vereinbarung) | Tel. +49 391 67-58839 | 

Letzte Änderung: 29.08.2024 - Ansprechpartner: Webmaster