Krankenversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Studierende müssen zur Einschreibung von einer gesetzlichen Krankenkasse den Nachweis über ihren Versicherungsstatus erbringen. Die Versicherungspflicht besteht während des gesamten Studiums.
Der bisherige papierbasierte Nachweis der Versicherung wird an der Otto-von-Guericke-Universität durch das papierlose, elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV) ersetzt. Eine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse in Papierform ist ab dem 01.01.2022 daher nicht mehr möglich!